Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule Rätia GmbH

Gegenstand – Diese AGB der Schwimmschule Rätia sind verbindlich und finden auf allen unseren Aktivitäten Anwendung.

Kursanmeldung – Die schriftliche oder telefonische Anmeldung lautet persönlich auf das Kind und ist verbindlich. – Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben. – Die Kursbestätigung wird per E-Mail zugeschickt. Diese kann auch für die Krankenkasse genützt werden. Oft wird ein Teil der Kursgebühren zurückbezahlt, anfragen lohnt sich.

Korrespondenz – Absenzen bitte per SMS direkt der Leiter/in melden. Die entsprechende Nummer ist den Kursunterlagen zu entnehmen. – Für organisatorische und administrative Fragen wenden Sie sich bitte an die Schwimmschulleitung.

Zahlungsbedingungen und Kosten – Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen. Sie bekommen dann die Zahlungsbestätigung. – Annullationen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt: bis 7 Tag vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren. Spätere oder keine Abmeldung: 100% der Kursgebühren. Die Mahnspesen betragen Fr. 20.00.

Absenzen – Im Babybaden und Elki-Schwimmen in Scharans können versäumte Lektionen während der laufenden Kursserie nachgeholt werden, nachdem die Kursleiterin kontaktiert wurde. Der Kursteilnehmer hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch, versäumte Lektionen nachzuholen. In allen anderen Kursen können die Lektionen nicht nachgeholt werden.

Durchführung – Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. – Bei Krankheit oder Abwesenheit der Leiterin kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Leitperson vertreten werden. – Falls ein Hallenbad wegen eines technischen Defekts oder anderweitig nicht benutztbar ist, kontaktieren wir Sie vorgängig per E-Mail. Die so verpassten Lektionen werden am Ende des Kurses nachgeholt.

Gesundheit – Bitte berücksichtigen Sie zum Wohle aller Beteiligten, dass ein absolutes Schwimmverbot bei ansteckenden Krankheiten gilt. Nach Impfungen sollte das Kind mindestens 48 Stunden nicht ins Wasser. – Ohne einen Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.

Versicherung – Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. – Die Eltern sind für Ihr Kind vollumfänglich verantwortlich. – Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die Schwimmschule Rätia GmbH, noch das Schwimmbad oder die Leiterin haftbar gemacht werden.

Hygiene im Schwimmbad – In den Garderoben und im Hallenbad ist Essen nicht gestattet. – Die Kursteilnehmer sollten zu Kursbeginn geduscht sein. – Für Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren sind auslaufsichere Badewindeln obligatorisch.

Sicherheit Kinderschwimmen – Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Lektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Schwimmlehrperson ist nur während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich. In Scharans darf das Kind höchstens 5 Minuten vor der Lektion das Schwimmbad betreten. – Eltern sollten sich während des Kinderschwimmens nach Möglichkeit nicht am Bassinrand aufhalten, weil das Kind sich nicht optimal auf den Schwimmunterricht konzentrieren kann.

Urheberrechtlicher Schutz: Die auf der Homepage www.schwimmschule-raetia.ch verwendeten Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschützt.

Gerichtsstand – Der Gerichtstand ist Chur. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.